Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Here2Build Apps GmbH, Sindelsdorfer Str. 62F, 82377 Penzberg (MakeNative, im Folgenden „wir“), und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“).
Unsere Angebote richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung in Textform zustande. Grundlage ist das jeweilige Angebot.
Leistungen
Wir bieten die Analysewoche sowie das Team-Programm, das Multiplikatoren-Programm und das Pilotprojekt an. Umfang und Ablauf ergeben sich aus dem Angebot.
Analysewoche
Die Analysewoche ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Das Ergebnisdokument gehört dem Kunden.
Die Analysewoche umfasst ein Kickoff von 60 Minuten mit Geschäftsführung und technischer Leitung des Kunden, eine Bestandsaufnahme von Codebasis, Tickets und Pipeline, die Einstufung jedes Entwicklers im Stufenmodell von L0 bis L4 und eine Potenzialrechnung in Stellen und Euro, die wir mit der Geschäftsführung besprechen.
Die Ergebnisse halten wir in einem Ergebnisdokument fest: Bestandsaufnahme, Einstufung, Backlog möglicher Automatisierungen und Potenzialrechnung. Wir übergeben es spätestens 3 Werktage nach dem Kickoff.
Dafür benötigen wir Lesezugriff auf das Repository, das Ticketsystem und die Pipeline des Kunden. In der Analysewoche verändern wir nichts an Code, Tickets oder Systemen des Kunden.
Die Potenzialrechnung ist eine Schätzung auf Grundlage der Bestandsaufnahme. Sie ist keine Zusage eines bestimmten Ergebnisses.
Mitwirkung
Der Kunde stellt die vereinbarte Freistellung der Entwickler, die nötigen Zugänge und eine Ansprechperson bereit.
Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Paket und wird im individuellen Angebot festgelegt. Die Analysewoche ist kostenlos.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wir stellen die Vergütung mit der Auftragsbestätigung in Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und vor Programmstart fällig.
Bucht der Kunde im Anschluss an das Pilotprojekt das Team-Programm oder das Multiplikatoren-Programm, rechnen wir die Vergütung des Pilotprojekts vollständig auf die Vergütung des Programms an.
Kosten für KI-Lizenzen und die Nutzung von KI-Modellen trägt der Kunde direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Sie sind nicht Teil unserer Vergütung.
Garantie und Abbruchregel
Zeigt sich in Woche 1, dass das Programm beim Kunden nicht funktioniert, wird abgebrochen. Berechnet wird nur der geleistete Anteil dieser Woche.
Liefert das Team nach 4 Wochen nicht mindestens 50 % schneller, greift die Geld-zurück-Garantie.
Die Geld-zurück-Garantie gilt für das Team-Programm und das Multiplikatoren-Programm. Im Team-Programm zählt der Durchschnitt aller teilnehmenden Entwickler, im Multiplikatoren-Programm der Durchschnitt der Trainer. Für das Pilotprojekt gilt keine Garantie.
„50 % schneller“ heißt: Das Team, im Multiplikatoren-Programm die Trainer, erledigt in derselben Zeit mindestens 50 % mehr Tickets als vor dem Programm. Gemessen wird mit dem Performance- und Budget-Tracker des MakeNative-Frameworks, einmal vor dem Programm (Ausgangswert) und einmal nach dem Programm (Vergleichswert).
Die Messzeiträume, welche Tickets in die Messung eingehen und welche Mitwirkung des Kunden dafür nötig ist, legen wir vorab im Angebot fest.
Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde die im Angebot festgelegte Mitwirkung erbracht hat. Wird das Programm nach der Abbruchregel in Woche 1 beendet, gilt statt der Garantie die Abbruchregel.
Wir teilen dem Kunden das Messergebnis spätestens 10 Werktage nach Programmende in Textform mit und stellen ihm die Messdaten des Trackers zur Verfügung. Liegt das Ergebnis unter 50 %, erstatten wir die für das Programm gezahlte Vergütung vollständig innerhalb von 30 Tagen, ohne dass der Kunde die Garantie gesondert geltend machen muss.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Vor der Analysewoche werden eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Welcher Code an ein Modell geht, regelt das Zonenmodell.
Nutzungsrechte
Ergebnisse, die im Programm im Code des Kunden entstehen, gehören dem Kunden.
Das MakeNative-Framework, das MakeNative-Dashboard, Templates, das Evaluationstool und die Datensicherheits-Tools (zusammen „Werkzeuge“) stellen wir dem Kunden zur Nutzung bereit. Die Rechte an den Werkzeugen bleiben bei uns. Das Nutzungsrecht ist einfach, nicht übertragbar und auf interne Zwecke des Kunden beschränkt.
Im Team-Programm und im Multiplikatoren-Programm darf der Kunde die Werkzeuge nach Programmende dauerhaft nutzen, für alle seine Entwickler.
Im Pilotprojekt darf der Kunde die Werkzeuge für die 2 Wochen des Pilotprojekts nutzen. Bucht er im Anschluss das Team-Programm oder das Multiplikatoren-Programm, darf er sie dauerhaft nutzen.
Wird das Programm nach der Abbruchregel in Woche 1 beendet, darf der Kunde die bis dahin eingerichtete Umgebung weiter nutzen.
Nach Programmende laufen die Werkzeuge in der Umgebung des Kunden. Updates, Betrieb und laufende Betreuung, etwa die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen, sind nicht Teil des Programms und werden gesondert vereinbart.
Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
Code, den Agenten im Programm erzeugen, prüfen und übernehmen die Entwickler des Kunden im Review, bevor er in den Betrieb geht. Die rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes im Unternehmen des Kunden, etwa gegenüber Betriebsrat und Datenschutz, verantwortet der Kunde.
Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
Stand
Stand: 07.10.2026